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4. Gewährleistung / Haftung Pfefferkuchen sind als Lebensmittel grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist endet mit dem auf der Verpackung angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum. Wir leisten innerhalb dieser Frist für berechtigte Mängel Gewähr, indem wir nach unserem Ermessen Ersatz zur Verfügung stellen. Wir haften ausschließlich für Mängel an der Ware. Stellt der Kunde die beanstandete Ware auf Verlangen nicht zur Verfügung,so entfallen alle Gewährleistungsansprüche. Rücksendungen sind frei zu machen. Bei berechtigten Mängeln werden die entstandenen Portokosten verrechnet. Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.
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